Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse und Dienstleistungen von Alpine Erste Hilfe – Dr. Hermann Meyer

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Alpine Erste Hilfe- Dr. Hermann Meyer (nachfolgend „AEH“) zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Kursleistungen und sonstigen Dienstleistungen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

Stellung von AEH; anzuwendende Rechtsvorschriften
AEH erbringt die ausgeschriebenen Kurse und Leistungen (nachfolgend gesammelt als „Kurse“ bzw. „Kursleistungen“ bezeichnet) als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen AEH und dem Kunden finden in erster Linie die mit AEH getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit AEH anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit AEH ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
Für alle Buchungen von Kursleistungen gilt:
Buchungen werden schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und online entgegengenommen.
Grundlage des Angebots von AEH und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Kursangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von AEH vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Erfolgt die Buchung durch einen Auftraggeber, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Verein, Firma, Incentive- oder Event-Agentur, öffentliche Einrichtung) so ist dieser Auftraggeber als Kunde alleiniger Vertragspartner von AEH im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
Mit der Buchung bietet der Kunde AEH den Abschluss des Kursvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch AEH in Textform zustande.

Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von AEH erläutert.
Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
Soweit der Vertragstext von AEH im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde AEH den Abschluss des Kursvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Kursvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. AEH ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von AEH beim Kunden zu Stande.
AEH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (insb. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
Die geschuldete Leistung von AEH besteht aus der Erbringung der jeweiligen Kursleistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit AEH getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für AEH nicht verbindlich.
Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit AEH, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von AEH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit AEH. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden objektiv unzumutbar ist.
Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden und AEH vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
Im Falle einer solchen Kündigung durch AEH bestehen keine Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Kursleistungen und zusätzlich ausgeschriebene oder vereinbarte Leistungen ein.
Beherbergungsleistungen sind grundsätzlich nicht enthalten. Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Kursangebote ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, wird der vollständige Preis für die Kursleistung mit Buchung fällig.
Leistet der Kunde nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl AEH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist AEH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer zu belasten, es sei denn, der Kunde hat den Zahlungsverzug nicht zu vertreten.

Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Nimmt der Kunde die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von AEH zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl AEH zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Für die Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
AEH hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie die Vergütung, die AEH durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Leistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

Kündigung und Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Kursleistung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber AEH unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
AEH hat, soweit in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend angegeben, die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Kursleistung sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Kursleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Für offene Kurse gilt:
bis zum 60. Tag vor Kursbeginn  10 %
ab dem 59. Tag vor Kursbeginn  25 %
ab dem 29. Tag vor Kursbeginn  50 %
ab dem 14. Tag vor Kursbeginn bis zum Tag des Kursbeginns oder bei Nichtantritt des Kurses 100 % des Kurspreises;
Für geschlossene Gruppenkurs gilt:
Im Falle des Rücktritts durch den Kunden bzw. Auftraggeber, behält AEH den Anspruch auf den Leistungspreis; AEH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die AEH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt; AEH wird hierzu nach Rücktritt des Kunden bzw. Auftraggebers unverzüglich die Leistungen zum Weiterverkauf freigeben. Eine Abrechnung und Rückerstattung erfolgt dann spätestens zum Ende des ursprünglich geplanten Kurszeitraums.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, AEH nachzuweisen, dass AEH überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigung.
Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Kursleistungen von AEH sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
Dem Kunden wird der Abschluss einer Kurs-Rücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen. AEH weist auf die Angebote der Ergo Versicherung ausdrücklich hin.

Haftung von AEH; Versicherungen
Eine Haftung von AEH für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leistungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden nicht von AEH oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von AEH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
AEH haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von AEH ursächlich oder mitursächlich war.
Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Für Sport- und Ausrüstungsgegenstände, die der Kunde selbst zum Kurs mitbringt, ist der Kunde verantwortlich; eine Haftung von AEH aufgrund fehlerhafter oder defekter Sport- und Ausrüstungsgegenstände des Kunden ist ausgeschlossen.

Rücktritt von AEH wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
AEH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch AEH muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Kursleistungen oder bestimmte Arten von Kursleistungen, in einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.
AEH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
AEH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Kursleistung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Kursleistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Im Falle einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl wird mit Buchung der in der Ausschreibung angegebene Gesamtpreis zur Zahlung fällig.
Wird die Kursleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Kurspreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
AEH kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von AEH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt AEH, so behält AEH den Anspruch auf den Leistungspreis; AEH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die AEH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

Leistungszeiten, Pflichten des Kunden
Der Kunde ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Kursleistung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. AEH wird dem Kunden, bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen.
Vereinbarte Leistungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung AEH spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Leistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Anbieter kann einen verspäteten Beginn der Kursleistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch darauffolgende Leistungen oder anderweitige Termine von AEH nicht eingehalten werden können. Verschiebungen berechtigen AEH grundsätzlich zur entsprechenden Kürzung des Kurses, bei mehr als 90 Minuten auch zur Absage der Kursleistung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch von AEH die Regelung in Ziff. . dieser Bedingungen entsprechend.
Der Kunde, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der Kursleitung und der Kursleistungen sofort gegenüber AEH anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Anbieters ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Kursleistung nach Leistungsbeginn sind der Kunde, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung von AEH erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Kursleistung bleiben hiervon unberührt.

Besondere Obliegenheiten der Kunden in Bezug auf Kursleistungen
Es obliegt dem Kunden sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Kursleistungen zu informieren, ob diese für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition geeignet sind.
AEH schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung eine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung, nicht.
AEH bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (Kursleiter etc.) können den Kunden bei begründeten Anzeichen, dass die Kursleistungen den Kunden überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Kunde sich oder andere hierdurch zu gefährden droht. Ziffer ff. gelten entsprechend.
Für den Fall, dass der Kunde wegen einer nicht von AEH verschuldeten Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheidet oder abbricht gelten ebenso die Regelungen gem. Ziffer ff.
Trotz professioneller Anleitung durch ausgebildete Kursleiter, erfordern die Kursleistungen ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.
Den Kunden wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für die Kursleistung geeignet ist und vor starker Sonneneinstrahlung, Kälte, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Erscheint der Kunde in den Kursleistungen mit nicht angepasster Kleidung oder Schuhwerk, behält sich AEH vor, den Kunden aus Sicherheitsgründen von der Kursleistung ganz oder teilweise auszuschließen.
Anweisungen der Kursleiter ist vor und während der Kursleistungen Folge zu leisten, dies gilt insbesondere für das Briefing zu Beginn des Kurses. Verhaltensregeln sind einzuhalten und Rücksichtnahme auf übrige Kursteilnehmer stets zu üben.
Bei Kursleistungen auf Gewässern ist Nichtschwimmern die Teilnahme nicht gestattet.
Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch AEH stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von AEH bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen AEH unverzüglich zu verständigen.

Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und AEH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann AEH nur am Sitz von AEH verklagen.
Für Klagen von AEH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von AEH vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und AEH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
AEH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass AEH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für AEH verpflichtend würde, informiert AEH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. AEH weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.

© Urheberrechtlich geschützt, Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte,
München | Stuttgart, 2022

Leistungsverantwortlicher Anbieter der Kursleistung ist:
Dr. Hermann Meyer
Reintalstr. 23
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. +49 – (0)8821 9677611
office@alpine-erstehilfe.de